Kurztitel

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

16.01.1988

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen achten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 1 246 160 000 Schilling.
  2. Absatz 2,Die Republik Österreich wird die Verpflichtungserklärung zur Leistung des Beitrages in der in Absatz eins, genannten Höhe gegenüber der Internationalen Entwicklungsorganisation abgeben.