Absatz einsBei der Bewertung von Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluß des letzten vor dem 1. Jänner 1989 abgelaufenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, ist von den Wertansätzen des Paragraph 6, EStG 1972 auszugehen.
Einkommensteuergesetz 1988
Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,
Paragraph 113,
30.07.1988
Bezugszeitraum: ab 1.1.1989 (Paragraph 125,)