Absatz 2,Der Arbeitnehmer (Steuerschuldner) wird unmittelbar in Anspruch genommen, wenn
- Ziffer einsder Arbeitnehmer die ihm nach Paragraph 58, Absatz 3, obliegende Verpflichtung, die Berichtigung der Lohnsteuerkarte zu beantragen, nicht rechtzeitig erfüllt hat,
- Ziffer 2ein Jahresausgleich von Amts wegen (Paragraph 72, Absatz 3,) durchgeführt wird,
- Ziffer 3der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 6, nicht nachgekommen ist,
- Ziffer 4die Voraussetzungen für eine Nachversteuerung gemäß Paragraph 18, Absatz 4, vorliegen,
- Ziffer 5Freibeträge wegen Werbungskosten (Paragraph 16,), Sonderausgaben (Paragraph 18,) oder außergewöhnlicher Belastungen (Paragraphen 34 und 35) auf Grund eines Freibetragsbescheides berücksichtigt wurden und
- Strichaufzählungsich nachträglich ergibt, daß die betreffenden Aufwendungen nicht in der berücksichtigten Höhe getätigt worden sind
- Strichaufzählungdie berücksichtigten Aufwendungen die zustehenden Höchstbeträge überschritten haben.