Kurztitel

Einfuhr von Berufsausrüstung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.07.1987

Text

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung samt dessen Anlagen A, B und C Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1963,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1972,) hinterlegt:

                                       Datum der Hinterlegung

Staaten                                  der Ratifikations-

                                        bzw. Beitrittsurkunde

Japan                                1. August 1973

Simbabwe                            18. Feber 1987

Türkei                              23. August 1974

Zypern                              15. Dezember 1972

Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Abkommens einschließlich dessen Anlagen A, B und C am 14. Dezember 1973 auf Hongkong ausgedehnt.

Griechenland hat am 23. Jänner 1974 seine Beitrittsurkunde auch zu Anlage C hinterlegt.