Kurztitel

Internationale Finanzcorporation - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.04.1987

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Finanzcorporation 6 073 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 1 000 US-Dollar.
  2. Absatz 2,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Finanzcorporation zusätzliche Kapitalanteile in der unter Absatz eins, genannten Höhe zu zeichnen.
  3. Absatz 3,Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu treffen.