Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1985,
Artikel 8
28.06.1985
Die Zollverwaltungen leisten einander auf Ersuchen auch Amtshilfe durch Zustellung von Schriftstücken der Zollverwaltung der anderen Vertragspartei, die an Personen gerichtet sind, die im Gebiet der ersuchten Vertragspartei wohnen.