sich bemühen, durch engere Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern;
Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1985,
Artikel 2,
28.06.1985
Die Zollverwaltungen der beiden Vertragsparteien werden im Rahmen dieses Abkommens