Abkommen über die vorübergehende zollfreihe Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten – Zusatzprotokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1985,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins,
01.01.1985
39/04 Zollabkommen
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft kann durch Unterzeichnung des Abkommens Vertragspartei werden. Für die Gemeinschaft tritt das Abkommen am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Unterzeichnung folgt.
09.08.2023
10004431
NOR12048462
N3198513482L