Umsatzsteuergesetz 1972
Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1984,
Paragraph 13
22.12.1984
29.07.1988
Bezugszeitraum: Absatz eins :, Ab Veranlagungsjahr 1984
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1984, Abschn. römisch drei Artikel römisch zwei, Ziffer 4,)
Erleichterungen des Vorsteuerabzuges
bei Reisekosten
Paragraph 13, (1) Nimmt ein Unternehmer für eine im Inland ausschließlich durch den Betrieb veranlaßte Reise zur Abgeltung der Mehraufwendungen für Verpflegung und der Aufwendungen für Unterkunft die nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften für die Gewinnermittlung festgesetzten Pauschbeträge als Betriebsausgaben in Anspruch, so kann er die abziehbare Vorsteuer mit 10 vom Hundert aus diesen Beträgen errechnen.