Kurztitel

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 570 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.11.1983

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation für das Fiskaljahr 1984 einen Beitrag in Höhe von 344 700 000 S.
  2. Absatz 2,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich der Internationalen Entwicklungsorganisation gegenüber eine Verpflichtungserklärung zur Leistung dieses Beitrages abzugeben.
  3. Absatz 3,Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu treffen.