Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1983,
Paragraph eins,
24.12.1983
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1984 (Paragraph 3, Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1983,)
Soweit die Höhe des Eigenverbrauches eines Unternehmers nicht durch ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen im Sinne des Paragraph 18, des Umsatzsteuergesetzes 1972 nachgewiesen wird und auch nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine diesen Umständen entsprechende Ermittlung der Bemessungsgrundlage erforderlich machen, ist bei der Berechnung der Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch die Bemessungsgrundlage wie folgt zu ermitteln:
für den Ehegatten um ........................................................................................................... 80 vH, |
für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um ............................................................................ 30 vH, |
für jedes Kind zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr um ............................................... 40 vH und |
für jedes Kind ab dem 16. Lebensjahr und |
für sonstige Personen um ..................................................................................................... 80 vH. |