Absatz einsDie eine Seite hat das Parlamentsgebäude in seitlicher Ansicht mit der Auffahrtsrampe und der Statue der Pallas Athene sowie die Inschrift „Parlament“ und die Jahreszahl „1983“ zu zeigen.
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,
BG
Paragraph 3,
01.01.1989
37/01 Geld- und Währungsrecht
Zum Außerkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

03.03.2026
10004400
NOR12047869
N3198311225J