Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 627 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1984

Außerkrafttretensdatum

10.01.1997

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1984 (Paragraph 11, Bundesgesetzblatt Nr. 627 aus 1983,)

Text

  § 3. Die Durchschnittssätze betragen für

                                                              vH des

                                                             Umsatzes

  1. praktische Ärzte (ausgenommen praktische

     Ärzte mit Hausapotheke) ..............................    1,5

  2. Fachärzte (ausgenommen Zahnärzte und

     Röntgenfachärzte) ....................................    1,4

  3. praktische Ärzte mit Hausapotheke ....................    6,6

  4. Röntgenfachärzte .....................................    2,8

  5. Zahnärzte und Dentisten ..............................    4,2

  6. Tierärzte ............................................    4,9

  7. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare ..............    1,7

  8. Wirtschaftstreuhänder ................................    1,7

  9. staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker ........    2,8