Absatz eins,Die eine Seite hat den heiligen Severin, zwei Krüge und zwei gebrochene Säulen sowie die Jahreszahlen des Todesjahres „482“ und des Ausgabejahres „1982“ zu zeigen. Die Umschrift hat „SEVERINUS PATRONUS AUSTRIAE“ zu lauten.
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „1500. Todesjahr von St. Severin“
Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,
BG
Paragraph 3
01.01.1989
37/01 Geld- und Währungsrecht
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

03.03.2026
10004362
NOR12047765
N3198220851J