Absatz eins,In Kanada wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:
- Litera aDie nach österreichischem Recht und auf Grund dieses Abkommens von den aus Österreich stammenden Einkünften, Gewinnen und Veräußerungsgewinnen zu erhebende Steuer wird auf die von diesen Einkünften, Gewinnen und Veräußerungsgewinnen zu erhebende kanadische Steuer angerechnet; diese Anrechnung erfolgt gemäß den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Kanadas über die Anrechnung der in einem Gebiet außerhalb Kanadas gezahlten Steuer sowie gemäß allfälliger – den Grundsatz dieser Vorschriften nicht berührender – künftiger Änderungen dieser Bestimmungen.
- Litera bEine in Kanada ansässige Gesellschaft darf für Zwecke der Berechnung der kanadischen Steuer bei der Ermittlung des in Kanada steuerpflichtigen Einkommens Dividenden, die ihr aus dem „befreiten Überschuß“ einer in Österreich ansässigen Tochtergesellschaft zufließen, absetzen; diese Absetzung erfolgt gemäß den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Kanadas über den „befreiten Überschuß einer ausländischen Tochtergesellschaft“ sowie gemäß allfälliger – den Grundsatz dieser Vorschriften nicht berührender – künftiger Änderungen dieser Bestimmungen.