Zuschuß - Burgenland - 60jährige Zugehörigkeit zu Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
BG
Paragraph eins
11.02.1981
31.12.2018
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Dem Land Burgenland wird aus Anlaß der 60jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß im Betrage von 20 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist für besondere Vorhaben im Interesse der Festigung der Zugehörigkeit dieses Bundeslandes zur Republik Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.
18.10.2018
10004337
NOR12047463
N3198113323P