Kurztitel

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 324 aus 1980,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.07.1980

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 52 zusätzliche abrufbare Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 zu zeichnen.
  2. Absatz 2,Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.