Kurztitel

500 S - 25 Jahre Staatsvertrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.

Text

Paragraph 3,

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

  1. Absatz einsDie eine Seite hat das Schloß Belvedere, in dem der Staatsvertrag im Jahre 1955 unterzeichnet wurde, die Inschrift „25 Jahre Staatsvertrag“ und die Jahreszahlen „1955-1980“ zu zeigen.
  2. Absatz 2Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen.
  3. Absatz 3Der Rand der Münze hat in erhabenen Zeichen sechsmal die Zahl „500“ mit dazwischenliegenden Verzierungen aufzuweisen.