Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „25 Jahre Staatsvertrag“
Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,
BG
Paragraph 2
01.01.1989
37/01 Geld- und Währungsrecht
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 38 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
03.03.2026
10004321
NOR12047345
N3198020829J