Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Nordmazedonien)
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,
Vertrag – Nordmazedonien
Artikel eins,
08.09.1991
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.
Personenverkehr
27.02.2019
10004308
NOR12047182
N3197946867L