Kurztitel

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 816 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 12 063,43 US-Dollar zu zeichnen und zum Fonds für Sondergeschäfte einen Beitrag in Höhe von 5 900 000 US-Dollar zu leisten.
  2. Absatz 2,Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.