Absatz einsDieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines der beiden Vertragstaaten oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Malta)
Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1979,
Vertrag – Malta
Artikel 2,
13.07.1979
39/03 Doppelbesteuerung
14.05.2019
10004293
NOR12047133
N3197935785J