Absatz einsDie eine Seite hat einen Innviertler Vierseithof und eine Getreideähre sowie die waagrecht dreizeilig angeordnete Inschrift „200 JAHRE INNVIERTEL BEI ÖSTERREICH“ zu zeigen.
100 S - 200 Jahre Innviertel bei Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 184 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,
Paragraph 3,
01.01.1989
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend: