Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner
Bundesgesetzblatt Nr. 317 aus 1979,
BG
Paragraph eins
21.07.1979
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Die am 30. Juni 1979 in Höhe von S 18 835 975,31 bestehende Verbindlichkeit der indischen Regierung gegenüber dem ERP-Fonds aus einem als Nahrungsmittelhilfe gewährten Kredit geht mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes auf den Bund als Alleinschuldner über. Dem Bund erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber dem bisherigen Schuldner.
23.02.2026
10004303
NOR12046961
N3197915123S