Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,
Artikel eins
08.10.1991
Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.