Kurztitel

Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Kroatien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

08.10.1991

Text

Artikel 1

Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.