„Zollvorschriften“ die von den Zollverwaltungen zu vollziehenden Rechtsvorschriften der Vertragsparteien über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Lagerung von Waren, die sich auf Zölle oder andere Eingangs- oder Ausgangsabgaben beziehen;
Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 588 aus 1978,
Artikel eins,
10.11.1978
In diesem Abkommen bedeutet: