Kurztitel

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 656 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.12.1977

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Bundespräsident oder ein von ihm dazu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung 392 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944 zu zeichnen.
  2. Absatz 2,Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.