Asiatische Entwicklungsbank - Kapitalanteile
Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1977,
Paragraph eins
23.06.1977
Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Asiatischen Entwicklungsbank 1 687 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 31. Jänner 1966 zu zeichnen.