Absatz eins,Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in Schilling im Gegenwert von 2 300 000 Sonderziehungsrechten an das Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds zu leisten.
Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum Zinsensubventionskonto
Bundesgesetzblatt Nr. 160 aus 1977,
Paragraph eins
20.04.1977