Umsatzsteuergesetz 1972
Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 645 aus 1977,
Paragraph 13
30.12.1977
21.12.1984
Bezugszeitraum: Ab 1. 1. 1978
Bundesgesetzblatt Nr. 645 aus 1977, Abschn. römisch sechs Artikel römisch zwei, Absatz 2,)
Erleichterungen des Vorsteuerabzuges
bei Reisekosten
Paragraph 13, (1) Nimmt ein Unternehmer für eine im Inland ausschließlich durch den Betrieb veranlaßte Reise zur Abgeltung der Mehraufwendungen für Verpflegung und der Aufwendungen für Unterkunft die nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften für die Gewinnermittlung festgesetzten Pauschbeträge als Betriebsausgaben in Anspruch, so kann er die abziehbare Vorsteuer mit 8 vom Hundert aus diesen Beträgen errechnen.