Absatz eins,Der Bundeskanzler der Republik Österreich wird dem Minister für Handel und Fremdenverkehr der Islamischen Republik Pakistan ein Darlehen aus den Mitteln des österreichischen ERP-Fonds in Höhe von 30 Mio. öS für die Anschaffung von Baumaterialien, Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen zur Verfügung stellen, die in Artikel 8 Absatz eins, des Abkommens zwischen dem Bundeskanzler der Republik Österreich und dem Minister für Handel und Fremdenverkehr der Islamischen Republik Pakistan über die Errichtung des Wintersport- und Erholungszentrums in Malam Jabba vom 1. Juli 1976 *) genannt sind.