Absatz eins,Zu den zur Zeit bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören:
- Litera aIn Brasilien:Die Einkommensteuer, ausgenommen die Steuer auf überhöhte Überweisungen und für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung (im folgenden als „brasilianische Steuer“ bezeichnet).
- Litera bIn Österreich:
- Ziffer einsDie Einkommensteuer;
- Ziffer 2die Körperschaftsteuer;
- Ziffer 3der Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches;
- Ziffer 4Katastrophenfondsbeitrag vom Einkommen;
- Ziffer 5die Sonderabgabe vom Einkommen;
- Ziffer 6die Aufsichtsratsabgabe;
- Ziffer 7die Vermögensteuer;
- Ziffer 8der Katastrophenfondsbeitrag vom Vermögen;
- Ziffer 9die Sonderabgabe vom Vermögen;
- Ziffer 10die Abgabe von Vermögen, die der Erbschaftssteuer entzogen sind;
- Ziffer 11die Gewerbesteuer einschließlich der Lohnsummensteuer;
- Ziffer 12die Grundsteuer;
- Ziffer 13die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben;
- Ziffer 14die Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen;
- Ziffer 15die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken.