Kurztitel

100 S - 175. Geburtstag von Johann Nestroy

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.

Text

Paragraph 3,

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

  1. Ziffer eins
    Die eine Seite hat das Kopfbild und die Umschrift „Johann Nestroy 1801-1862“ sowie die Jahreszahl 1976 zu tragen.
  2. Ziffer 2
    Die andere Seite hat in der Mitte das Staatswappen, darüber die Zahl „100“ und darunter das Wort „Schilling“ sowie in kreisförmiger Umrahmung die Worte „Republik Österreich“ zu tragen.
  3. Ziffer 3
    Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ zu tragen.