Umsatzsteuergesetz 1972
Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 666 aus 1976,
Paragraph 13
17.12.1976
29.12.1977
Bezugszeitraum: Ab Veranlagungsjahr 1977
Bundesgesetzblatt Nr. 666 aus 1976, Artikel römisch zwei, Absatz 3,)
Vorsteuerabzug bei Reisekosten
Paragraph 13, (1) Nimmt ein Unternehmer für eine im Inland ausschließlich durch den Betrieb veranlaßte Reise zur Abgeltung der Mehraufwendungen für Verpflegung und der Aufwendungen für Unterkunft die nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften für die Gewinnermittlung festgesetzten Pauschbeträge als Betriebsausgaben in Anspruch, so kann er die abziehbare Vorsteuer mit 8 vom Hundert aus diesen Beträgen errechnen.