Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 457 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

06.03.1975

Text

Artikel 1

Die österreichische Bundesregierung wird der Regierung von Indien die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von S 19,5 Mio bei der Österreichischen Kontrollbank AG als Programmhilfe für die Anschaffung von Investitionsgütern ermöglichen.

Die Bedingungen des Darlehens und die Art seiner Verwendung wird ein zwischen der Regierung von Indien oder einer von der Regierung von Indien zu nennenden Institution und der Österreichischen Kontrollbank AG abzuschließender Darlehensvertrag bestimmen.

Das Darlehen ist vom Abschluß von Verträgen zwischen österreichischen und indischen Firmen über die Lieferung von Investitionsgütern abhängig.