Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweiz)
BGBl. Nr. 64/1975
Vertrag - Schweiz
Art. 18
04.12.1974
39/03 Doppelbesteuerung
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
28.09.2017
10004202
NOR12046370
N3197541891J