Die Vertragsparteien kommen erforderlichenfalls zusammen, um die Durchführung dieses Abkommens zu prüfen und insbesondere die zur einheitlichen Auslegung und Anwendung dieses Abkommens geeigneten Maßnahmen zu erwägen.
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1973,
Vertrag - Multilateral
Artikel 22
10.01.1973
39/04 Zollabkommen
18.11.2025
10004144
NOR12045832
N3197326688L