Dieses Abkommen tritt drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem fünf der in Artikel 17 Absatz 1 bezeichneten Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben.
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1973,
Vertrag - Multilateral
Artikel 18
10.01.1973
39/04 Zollabkommen
Ratifikationsurkunde
18.11.2025
10004144
NOR12045828
N3197326684L