Kurztitel

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1973,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 18

Inkrafttretensdatum

10.01.1973

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel 18

  1. Ziffer eins
    Dieses Abkommen tritt drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem fünf der in Artikel 17 Absatz 1 bezeichneten Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben.
  2. Ziffer 2
    Für jeden Staat, der dieses Abkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet, es ratifiziert oder ihm beitritt, nachdem fünf Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, tritt das Abkommen drei Monate nach Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2025

Gesetzesnummer

10004144

Dokumentnummer

NOR12045828

alte Dokumentnummer

N3197326684L