Kurztitel

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1973,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

10.01.1973

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel 15

Dieses Abkommen hindert nicht die Anwendung der nach autonomen Gesetzen und sonstigen Vorschriften aus Gründen der öffentlichen Moral oder Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Hygiene oder Gesundheit oder zum Schutz von Patenten und Warenzeichen auferlegten Verbote und Beschränkungen.

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2025

Gesetzesnummer

10004144

Dokumentnummer

NOR12045825

alte Dokumentnummer

N3197326681L