Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät
Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1972,
Vertrag - Multilateral
Artikel 5
29.06.1972
39/04 Zollabkommen
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in allen Fällen, in denen sie es für möglich hält, keine Sicherheitsleistung für den Eingangsabgabenbetrag zu verlangen, sondern sich mit einer schriftlichen Verpflichtungserklärung zu begnügen. Diese Verpflichtungserklärung kann entweder bei jeder Einfuhr oder allgemein für einen bestimmten Zeitraum oder gegebenenfalls für die Dauer der Zulassung der Anstalt verlangt werden.
22.08.2025
10004118
NOR12045622
N3197226643L