Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät
Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1972,
Vertrag - Multilateral
Artikel 4
29.06.1972
39/04 Zollabkommen
Jede Vertragspartei kann die Erfüllung der Verpflichtungen, die sie im vorliegenden Abkommen eingegangen ist, ganz oder teilweise aussetzen, wenn Waren vom gleichen wissenschaftlichen Wert wie die wissenschaftlichen Geräte oder Ersatzteile, deren vorübergehende Einfuhr beabsichtigt ist, im Einfuhrland hergestellt werden und verfügbar sind.
22.08.2025
10004118
NOR12045621
N3197226642L