wissenschaftliches Gerät, das in ihrem Gebiet ausschließlich für die wissenschaftliche Forschung oder den Unterricht verwendet werden soll;
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät
Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1972,
Vertrag - Multilateral
Artikel 2
29.06.1972
39/04 Zollabkommen
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, zur vorübergehenden Einfuhr zuzulassen:
22.08.2025
10004118
NOR12045619
N3197226640L