Kurztitel

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1972,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

29.06.1972

Index

39/04 Zollabkommen

Text

KAPITEL römisch zwei
GELTUNGSBEREICH

Artikel 2

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, zur vorübergehenden Einfuhr zuzulassen:

  1. Litera a
    wissenschaftliches Gerät, das in ihrem Gebiet ausschließlich für die wissenschaftliche Forschung oder den Unterricht verwendet werden soll;
  2. Litera b
    Ersatzteile für das nach Litera a, zur vorübergehenden Einfuhr zugelassene wissenschaftliche Gerät;
  3. Litera c
    Werkzeuge, die eigens hergestellt worden sind zur Instandhaltung, Prüfung, Einstellung oder Instandsetzung wissenschaftlichen Geräts, das innerhalb ihres Gebietes ausschließlich für die wissenschaftliche Forschung oder den Unterricht verwendet wird.

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2025

Gesetzesnummer

10004118

Dokumentnummer

NOR12045619

alte Dokumentnummer

N3197226640L