Einkommensteuergesetz 1972
Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1972,
Paragraph 107
13.12.1972
16.12.1976
Bezugszeitraum: Ab 1. 1. 1973 (Paragraph 124, EStG 1972)
Wertpapiersparen
Paragraph 107, (1) Bei Erwerb von auf Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen inländischer Schuldner nach dem 31. Dezember 1972 wird unbeschränkt Steuerpflichtigen (Paragraph eins, Absatz eins,) auf Antrag die Einkommensteuer (Lohnsteuer) im Ausmaß von 15 v. H. des Nennbetrages der erworbenen Wertpapiere, soweit dieser im Kalenderjahr 100.000 S nicht übersteigt, pauschal erstattet. Den Teilschuldverschreibungen sind Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen gleichgestellt. Voraussetzung ist, daß die Wertpapiere mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren ausgestattet sind und im Jahre ihrer Begebung (Ausgabe) bei ein und derselben österreichischen Kreditunternehmung erworben und hinterlegt werden. Als Hinterlegung gelten die Streifbandverwahrung und die Sammelverwahrung sowie die Eintragung im Bundesschuldbuch.