Absatz 2,In die Steuergruppe B fallen:
- Ziffer einsVerheiratete Personen,
- Ziffer 2unverheiratete Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- Ziffer 3Personen, denen mindestens ein Kinderabsetzbetrag zusteht oder auf Antrag gewährt wird,
- Ziffer 4Vollwaisen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in Ausbildung für einen Beruf befinden,
- Ziffer 5verwitwete oder geschiedene Personen, aus deren Ehe ein Kind hervorgegangen ist,
- Ziffer 6Personen, die ein Kind lebend geboren haben, sowie Personen, solange sie für ein außereheliches Kind überwiegend sorgen.