Einkünfte aus der überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestaltung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, und aus der überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen oder aus der Gestattung der Verwertung solcher Rechte,Einkünfte aus der überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestaltung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,, und aus der überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen oder aus der Gestattung der Verwertung solcher Rechte,