Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Niederlande)
Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1971,
Vertrag – Niederlande
Artikel 30
21.04.1971
39/03 Doppelbesteuerung
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Den Haag ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen sind für die Steuerjahre und Steuerzeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1969 beginnen.
24.03.2025
10004091
NOR12045248
N3197120287L