Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse
Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2025,
Geschäftsordnung
Paragraph 7
24.07.1971
30.12.2025
33 Bewertungsrecht
Die Landesschätzungsbeiräte dienen der Unterstützung und Beratung bei der Bodenschätzung für die Bereiche der einzelnen Bundesländer. Sie haben die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Landesmusterstücke mitzuwirken. Weiters sind sie im Rechtsmittelverfahren gegen die gemäß Paragraph 11, des Bodenschätzungsgesetzes 1970 zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse vor der Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu hören.
12.01.2026
10004103
NOR12045208
N3197119324S