Kurztitel

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2025,

Typ

Geschäftsordnung

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

24.07.1971

Außerkrafttretensdatum

30.12.2025

Index

33 Bewertungsrecht

Text

Landesschätzungsbeiräte

Paragraph 7,

Die Landesschätzungsbeiräte dienen der Unterstützung und Beratung bei der Bodenschätzung für die Bereiche der einzelnen Bundesländer. Sie haben die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Landesmusterstücke mitzuwirken. Weiters sind sie im Rechtsmittelverfahren gegen die gemäß Paragraph 11, des Bodenschätzungsgesetzes 1970 zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse vor der Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu hören.

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

10004103

Dokumentnummer

NOR12045208

alte Dokumentnummer

N3197119324S