Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse
Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2025,
Geschäftsordnung
Paragraph eins
24.07.1971
30.12.2025
33 Bewertungsrecht
Der Bundesschätzungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Bodenschätzung und hat insbesonders die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Bundesmusterstücke mitzuwirken.
12.01.2026
10004103
NOR12045202
N3197119318S