Zollabkommen über Behälter (1956)
Bundesgesetzblatt Nr. 323 aus 1971,
K (Geltungsbereich)
Artikel eins
18.08.1971
39/04 Zollabkommen
Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1958,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1969,) eingelangt:
Japan hat seine Beitrittsurkunde zu diesem Zollabkommen am 14. Mai 1971 hinterlegt.
Mauritius hat am 18. Juli 1969 erklärt, sich an dieses Zollabkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war.
13.09.2018
10004097
NOR12045155
N3197113849H