Zuschuß - Burgenland - 50jährige Zugehörigkeit zu Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 353 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
BG
Paragraph eins
05.12.1970
31.12.2018
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Dem Bundesland Burgenland wird aus Anlaß der 50jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß im Betrage von 15 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist vornehmlich für besondere Vorhaben im Interesse der Festigung der Zugehörigkeit dieses Bundeslandes zur Republik Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.
18.10.2018
10004080
NOR12045083
N3197019416S